Rechtliche Situation
Zusätzlich zur Bestellung des betrieblichen Brandschutzbeauftragten und regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten, sind Unternehmen nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), DGUV Vorschrift 1 und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) verpflichtet, im betrieblichen Brandschutz auch eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten fachkundig zu unterweisen und als Brandschutz- und Evakuierungshelfer zu benennen. Die entsprechende Gefährdungsbeurteilung legt die Anzahl fest, die für das jeweilige Unternehmen nötig ist. Die DGUV Information 205-023 empfiehlt in Kapitel 5 zur Auffrischung der Kenntnisse, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. 

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Dauer ca. 4-6 Stunden p.P 129,- €

Inhalte der Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer


Rechtliche Grundlagen des Brandschutzes
Zu Beginn erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften und Pflichten im betrieblichen Brandschutz. Dazu gehören unter anderem das Arbeitsschutzgesetz, die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) sowie die DGUV Information 205-023.
Die Teilnehmer verstehen, warum Unternehmen verpflichtet sind, Brandschutzhelfer zu benennen, und welche Bedeutung diese Funktion für die Sicherheit aller Beschäftigten hat.

Entstehung und Entwicklung von Bränden
Um im Ernstfall richtig handeln zu können, ist es wichtig zu verstehen, wie Brände entstehen und sich ausbreiten.
Die Teilnehmer lernen:
wie eine Verbrennung entsteht
welche Faktoren die Brandausbreitung beeinflussen
wie Brände frühzeitig erkannt werden können
welche typischen Brandursachen im Arbeitsalltag vorkommen
Zusätzlich werden besondere Gefahren wie Flashover und Rauchgasexplosionen verständlich erklärt.

Brandgefahren erkennen und Brände verhindern
Ein wichtiger Bestandteil des Brandschutzes ist die Vorbeugung.
Die Teilnehmer lernen:
typische Brandgefahren im eigenen Arbeitsumfeld zu erkennen
Risiken richtig einzuschätzen
geeignete Maßnahmen zur Brandverhütung anzuwenden
wie sie aktiv zur Sicherheit im Betrieb beitragen können

Betriebliche Organisation des Brandschutzes
Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die betriebliche Brandschutzorganisation und lernen:
wer im Unternehmen für den Brandschutz verantwortlich ist
welche Aufgaben Brandschutzhelfer übernehmen
wie die Alarmierung im Notfall erfolgt
wie die Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Rettungsdienst abläuft

Aufgaben des Brandschutz- und Evakuierungshelfers
Ein zentraler Bestandteil der Ausbildung ist die Rolle des Brandschutzhelfers im Ernstfall.
Die Teilnehmer lernen unter anderem:
richtiges Verhalten im Brandfall
Unterstützung bei der Alarmierung
Mitwirkung bei der Evakuierung von Personen
sichere Nutzung von Flucht- und Rettungswegen
Unterstützung bei der Einweisung der Feuerwehr
Dabei steht immer der Eigenschutz an erster Stelle.

Feuerlöscheinrichtungen und Löschmittel
Die Teilnehmer lernen den sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.
Dazu gehören:
die verschiedenen Brandklassen
unterschiedliche Löschmittel und deren Einsatzbereiche
Aufbau und Funktionsweise von Feuerlöschern
Auswahl des richtigen Löschmittels je nach Brandart

Praktische Löschübung am Feuerlöschtrainer
Im praktischen Teil wenden die Teilnehmer das Gelernte direkt an.
Jeder Teilnehmer übt unter realistischen Bedingungen:
das sichere Bedienen eines Feuerlöschers
das Löschen von Entstehungsbränden
richtiges Verhalten im Ernstfall
Diese praktische Übung vermittelt Sicherheit und Handlungskompetenz.

Selbstverständlich können die Inhalte individuell an Ihr Unternehmen, Ihre Einrichtung und Ihre spezifischen Gefährdungen angepasst werden.